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Bedeutung von Erlaubnis | Babel Free

Substantiv feminin CEFR B2
ɛɐ̯ˈlaʊ̯pnɪs

Definitionen

  1. Genehmigung von etwas, Einverständnis mit etwas; Bestätigung, dass etwas Bestimmtes getan werden darf
  2. Verwaltungsakt, mit dem dem Bürger unter einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stehende Vorhaben und Betätigungen gestattet werden, ohne bestimmte Vorhaben oder Betätigungen per se zu verbieten, sondern nur, um der Behörde im jeweiligen Einzelfall die Prüfung darüber zu ermöglichen, ob das Vorhaben oder die Betätigung gegen materielles Recht verstößt

Äquivalente

Beispiele

“„Niemand darf das ohne gräfliche Erlaubnis. Sie aber haben eine solche Erlaubnis nicht oder haben sie wenigstens nicht vorgezeigt.“”
“„Aber wir dürfen es nicht, wir müssen auf den Befehl oder wenigstens die Erlaubnis zum Treck warten, die ein bestempeltes Papier ausweist.“”
“„Die Erlaubnis für Außenlandungen von Motorseglern und Segelflugzeugen, die sich auf einem Überlandflug befinden, gilt als erteilt.“”
“„Wir begannen wieder zu tanzen, bis schließlich die Erlaubnis zum Fandango kam, zu dem ich mit meiner Partnerin antrat, die ihn wunderbar tanzte und erstaunt war, daß ein Fremder ihn so gut beherrschte.“”
“Der Eigentümer des Ackers gab uns die Erlaubnis, unser Kunstwerk dort aufzustellen.”
“Lizzy kann mitkommen nach Rom. Sie hat die Erlaubnis ihrer Mutter.”
“Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen besteht auf die Baugenehmigung, die eine Erlaubnis ist, ein Anspruch.”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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Siehe auch

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