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Inhaber

Substantiv feminin CEFR B1
ˈɪnˌhaːbɐ

Definitionen

  1. jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
    colloquial
  2. Träger eines bestimmten Titels
  3. derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
    Germany

Äquivalente

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繁體中文佔領者

Beispiele

Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.”
“„Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“”
“„Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“”
“„Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“”
Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.”
Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
See all B1 Deutsch words →

Siehe auch

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