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Bedeutung von Inhaberin | Babel Free

Substantiv feminin CEFR B2
[ˈɪnˌhaːbəʁɪn]

Definitionen

  1. weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt
    colloquial
  2. Trägerin eines bestimmten Titels
  3. diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
    Germany

Äquivalente

Beispiele

“Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.”
“„Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“”
“Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.”
“Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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Siehe auch

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