Bedeutung von Inhaberin | Babel Free
[ˈɪnˌhaːbəʁɪn]Definitionen
-
weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt colloquial
- Trägerin eines bestimmten Titels
-
diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht Germany
Äquivalente
বাংলা
মালিক
Deutsch
Alleininhaber
Besitzer
Besitzerin
Eigentümer
Einzelinhaber
Inhaber
Mitinhaber
Träger
Trägerin
Ελληνικά
ιδιοκτήτης
Gaeilge
úinéir
हिन्दी
वाहक
Magyar
tulajdonos
Հայերեն
տեր
Íslenska
beri
한국어
소지인
Te Reo Māori
rangatira
Bahasa Melayu
pemilik
Română
proprietar
Русский
владелец
владелица
носильщик
носи́льщица
носитель
носи́тельница
податель
подательница
предъявитель
предъяви́тельница
собственник
со́бственница
Українська
носій
Beispiele
“Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.”
“„Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“”
“Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.”
“Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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