← Zurück zur Suche
Beispiele
“Von einem Nutzungswillen ist insbesondere auszugehen, wenn der Geschädigte den beschädigten Gegenstand reparieren lässt. Umgekehrt ist ein fehlender Nutzungswille zu vermuten, wenn der Geschädigte eine Reparatur unterlässt und auch von einer Ersatzbeschaffung absieht. Entsprechendes gilt, wenn er hiermit eine längere Zeit zuwartet, sofern nicht andere Umstände (zB fehlende Finanzierungsmöglichkeit) geeignet sind, die Vermutung zu entkräften.”
Lernen Sie dieses Wort im Kontext
Sehen Sie zuwarten in echten Gesprächen in unserem kostenlosen Spanischkurs.
Kostenlosen Kurs starten