Bedeutung von Hauptsacheverfahren | Babel Free
/[ˈhaʊ̯ptzaxəfɛɐ̯ˌfaːʁən]/Definitionen
gerichtliches Verfahren, in dem über das finale Rechtsschutzziel des Klägers endgültig und abschließend entschieden werden soll und das daher von Verfahren des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes ebenso wie von selbständigen Beweisverfahren oder Verfahren über Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu unterscheiden ist
Beispiele
“„Als Hauptsacheverfahren ist das Verfahren zu bezeichnen, in dem endgültig über den zu sichernden Anspruch bzw das zu regelnde Rechtsverhältnis entschieden werden soll.“”
“„Das BVerfG hielt dabei fest, dass die Anträge im Hauptsacheverfahren, soweit ‚sie im Hinblick auf den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung … zu beurteilen sind, nach summarischer Prüfung überwiegend ohne Erfolg bleiben‘ werden (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12. September 2012, Rz 207).“”
“„Erstens muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Vertrag wieder aussteigen kann, wenn Ceta im Hauptsacheverfahren nächstes Jahr doch noch für verfassungswidrig erklärt werden sollte.“”
“„Neben dem Hauptsacheverfahren besteht in beiden Ländern auch die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung gegen den Domaininhaber zu erwirken.“”
“„Dem Charakter des possessorischen Besitzschutzes entspricht meines Erachtens besser die Zuweisung zu einem summarischen Hauptsacheverfahren, wie sie im gemeinen Recht existierte und heute noch in Österreich und Teilen der Schweiz praktiziert wird.“”
“„Hierdurch entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage in der Hauptsache, so dass das oft kostspielige Hauptsacheverfahren vermieden werden kann.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.