Bedeutung von Erbe | Babel Free
ˈɛrbəDefinitionen
- Besitz eines Verstorbenen, der an eine lebende Person übertragen werden kann
- Person, der die Güter von Verstorbenen zufallen
- Nachwirkungen einer Epoche
-
vom Abgelösten hinterlassene Situation, mit der sich ein Nachfolger befassen muss figurative
Äquivalente
Beispiele
“Das Erbe muss nicht angetreten werden, es kann auch ausgeschlagen werden.”
“„Jamanda konnte auf ein erkleckliches Erbe hoffen, was ihren Nerven eine Stärke verlieh, die man selten antrifft.“”
“„Wenn Holmes' Nachforschungen erfolgreich waren, würde sie ein beachtliches Erbe antreten.“”
“„Wer sein bürgerliches Leben zu erheblichen Teilen auf Kapitaleinkünften oder einem zu erwartenden Erbe aufbaut, wird eine Vermögen- und eine vernünftige Erbschaftsteuer eher nicht so gut finden.“”
“„Joyce war seit Monaten in London und hatte im Standesamt von Kensington endlich Nora geheiratet, um das Erbe für seine Kinder zu sichern.“”
“Das Erbe der Antike ist in Europa allgegenwärtig.”
“Er tritt ein großes Erbe an.”
“Nun muss der Arme sich auch noch mit dem Erbe seines Vorgängers herumschlagen.”
“Die Erben versammelten sich beim Rechtsanwalt zur Testamentseröffnung.”
“„Erben hatte Tante Dagmar keine.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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