Erblasser
Definitionen
natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht
Äquivalente
17 weitere Sprachen
العربيةوصي
Češtinazůstavitel
DeutschErblasserin
Gaeilgetiomnóir
Italianotestatore
日本語遺言者
Kurdîwasî
Nederlandserflater
Svenskaarvlåtare
Beispiele
“„Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben⟳ übertragen können.“”
“„Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden⟳ ist.“”
“„Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen⟳: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben⟳ trachtet, …“”
“„Sie sollen⟳ sie alle sehen⟳ und prüfen; jetzt aber lesen⟳ Sie zunächst einmal dieses Schreiben⟳, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten⟳ hat!“”
“„Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben⟳ war, von den Erben⟳ seine Sektion dringend gefordert wurde.“”
“„Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Siehe auch
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