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Bedeutung von Erblasserin | Babel Free

Substantiv feminin CEFR C1
ˈɛʁpˌlasəʁɪn

Definitionen

Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.

Äquivalente

Beispiele

“In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.”
“Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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