Bedeutung von Erblasserin | Babel Free
ˈɛʁpˌlasəʁɪnDefinitionen
Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Äquivalente
Beispiele
“In dem verhandelten⟳ Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen⟳. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein⟳ sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.”
“Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen⟳ Alleinerbschein.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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