Bedeutung von Pflichtteil | Babel Free
ˈp͡flɪç(t)ˌtaɪ̯lDefinitionen
Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)
Äquivalente
Beispiele
“Nach dem Tod seines Vaters erhob Wolfgang Müller zugunsten seiner Mutter keinen Anspruch auf den Pflichtteil.”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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