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Bedeutung von Zivilstand | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[t͡siˈviːlʃtant]/

Definitionen

  1. rechtlicher Status einer Person in Bezug darauf, ob sie ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden ist
    Swiss Standard German
  2. Gesamtheit der Zivilisten (im Gegensatz zu Militärpersonen)
    archaic

Beispiele

“„Der Begriff des Personenstandes umfasst neben den in direktem Zusammenhang mit einer Person stehenden Ereignissen über den Zivilstand (wie Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod etc.), Angaben über den Personen- und Familienstand einer Person (wie Mündigkeit, Abstammung, Verhältnis zum Ehegatten oder Partner, Name und Staatsangehörigkeit).“”
“„Die eine gibt eine Bevölkerungs- und Sozialstruktur des Zivilstandes und Militärstandes, die andere eine solche der konfessionellen und der ständischen Schichtung und zwar jeweils für die Ämter auf dem Lande und in Städten und Märkten.“”
“„[…]; dasselbe gilt bezüglich der Ehesachen der nach der zweiten Art verheirateten Militärmannschaft, wenn die Klage gegen die dem Zivilstande angehörende Gattin gerichtet wird.“”
“„Rücksichtlich der Bestrafung der, dem Zivilstande angehörigen Falschwerber wurden folgende Bestimmungen festgestellt: […]“”
“„Ein solche Person des Zivilstandes, welche sich gegen einen Offizier mit Realinjurien vergeht, hat, nach gleichmäßiger Lage der Umstände, wenn auch die verübte Thätlichkeit an sich zu einer eigentlichen Kriminaluntersuchung nicht qualifizirt wäre, dennoch Festungsarrest, oder Arbeitshausstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahre, verwirkt.“”
“„Es half nichts, daß der König Flugschriften über den Vorzug des Soldatenstandes vor dem Zivilstand verfassen ließ.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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