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Probezeit

Substantiv CEFR B2
[ˈpʁoːbəˌt͡saɪ̯t]

Definitionen

  1. „vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann.“
  2. Zeitraum, in dem der vollständige oder teilweise Aufschub einer Strafe widerrufen werden kann
    Austrian German, Swiss Standard German

Äquivalente

2 weitere Sprachen

Beispiele

“„Auch mit Verbesserungsvorschlägen halten⟳ sich neue Mitarbeiter während der Probezeit deswegen lieber zurück.“”
“„In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule gewachsen⟳ ist.“”
“„Die Probezeit ist nicht bestanden⟳, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers nicht damit gerechnet werden⟳ kann, dass sie oder er das Ziel des Schuljahres erreicht.“”
“„Doch das Schicksal machte schon bald meiner bitteren Probezeit ein Ende.“”
“„Spricht der Staatsanwalt oder der Richter eine bedingte Strafe aus, entfällt bei Bewährung während der Probezeit die Vollstreckung der Strafe, was zur Folge hat, dass eine Freiheitsstrafe nicht «abgesessen» und eine Geldstrafe nicht bezahlt werden⟳ muss.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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Siehe auch

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