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Bedeutung von Kriegsrecht | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[ˈkʁiːksˌʁɛçt]

Definitionen

  1. völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten, Normen, an die man auch im Kriegszustand gebunden ist
  2. schärfste Form des Ausnahmezustandes für ein Land

Äquivalente

Beispiele

“Das Kriegsrecht beinhaltet die strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte zu richten.”
“„Rund 7000 Widerstandskämpfer aus ganz Europa fielen diesem Kommando bis Kriegsende gegen alle Regeln des Kriegsrechts zum Opfer.“”
“Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.”
“„Die Regierung sucht nach Auswegen aus der Krise, verhängt das Kriegsrecht und macht Zugeständnisse.“”
“„Sollte Hindenburg die innere Sicherheit gefährdet sehen, könnte er das Kriegsrecht verhängen und ihn absetzen.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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