Bedeutung von Zivilrecht | Babel Free
[t͡siˈviːlˌʁɛçt]Definitionen
das allgemeine Privatrecht; die die Bürger (im Sinne von Privatpersonen bzw. natürlichen Personen) und die privatrechtlichen juristischen Personen betreffenden Rechtsnormen, aber nur solange und soweit die Rechtssubjekte nicht im Unterordnungsverhältnis zur öffentlichen Gewalt stehen
Äquivalente
العربية
قَانُون مَدَنِيّ
Čeština
občanské právo
Ελληνικά
αστικό δίκαιο
English
civil law
עברית
משפט אזרחי
Қазақша
азаматтық құқық
Română
drept civil
Svenska
civilrätt
ไทย
กฎหมายแพ่ง
Beispiele
“„Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.“”
“„Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.“”
“Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält zwar auch die Bürger betreffende Rechtsnormen – zum Beispiel Beteiligungs- und Antragsrechte, gehört aber nicht zum Zivilrecht, sondern zum öffentlichen Recht.”
“„Das ist aber nicht der Fall, er hat keine Ahnung ob das geht, das ist Zivilrecht, und da ist er schon zu lange raus.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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