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Bedeutung von Wirtin | Babel Free

Substantiv maskulin CEFR B1
ˈvɪʁtɪn

Definitionen

  1. weibliche Person, die privat oder kommerziell Gäste bewirtet
  2. weibliche Person, die Wohnraum vermietet

Äquivalente

Beispiele

“„Die Wirtin beschied mich recht.“”
“„Der Wirt sieht was und ruft die Wirtin, die sieht auch was.“”
“„Die Wirtin mußterte uns mißtrauisch.“”
“„Der Erste Offizier – ein Ausländer, wenngleich ich nie herausfand, aus welchem Land – wohnte in einem Haus, das von einer hübschen Wirtin geführt wurde.“”
“„Die Wirtin rechnete mir noch die Gebühren für ein Telegramm an, das ich abends nach Bonn an Monika Silvs aufgegeben, das Kostert zu bezahlen sich geweigert hatte.“”
“„Als seriös wird es jedem Untermieter angerechnet, wenn er seiner Wirtin mit Rat und Tat gegen die Nachbarin beisteht.“”
“„An dem Mehrfamilienhaus, in dem er einst ein Studentenzimmer gemietet hatte, standen nicht mehr sechs Namen, sondern vierzehn, der Krieg hatte offenbar mehrere Untermieter in das Haus gebracht, doch den Namen seiner Wirtin fand er nicht an dem Klingelschild.“”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
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Siehe auch

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