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Bedeutung von Rechtsgeschichte | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ˈʁɛçt͡sɡəˌʃɪçtə]/

Definitionen

  1. Wissenschaft der Geschichte des Rechts
    no-plural
  2. Werk, das die Rechtsgeschichte thematisiert

Beispiele

“„Auf den Schwerpunkt könnte man deshalb getrost verzichten. So bliebe mehr Zeit: sowohl für das Verständnis des Pflichtstoffes als auch für die so vernachlässigten Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre. Dann könnte ein Examenskandidat vielleicht nicht nur die Frage nach der Strafbarkeit von X beantworten, sondern auch Stellung dazu nehmen, was eigentlich der Sinn von Strafe ist, ob der Justizvollzug seinem Resozialisierungsanspruch gerecht wird, oder ob der Mordparagraf noch zeitgemäß ist.“”
“„Die Zeit um 1500 gilt als die erste wichtige Kodifizierungsepoche in der deutschen Rechtsgeschichte, der zweite große Entwicklungsschub folgte erst im Zeitalter der Aufklärung.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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