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Bedeutung von Reichsbürgerin | Babel Free

Substantiv feminin CEFR C2
[ˈʁaɪ̯çsˌbʏʁɡəʁɪn]

Definitionen

  1. Angehörige einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die den deutschen Staat nicht anerkennen
  2. Bürgerin des Kaisertums Österreich oder des Deutschen Reichs
    historical
  3. Reichsangehörige mit vollen Bürgerrechten (insbesondere Jüdinnen ausschließend) nach dem Reichsbürgergesetz von 1935
    historical

Beispiele

“„Sie wussten, dass die 49-jährige bereits mehrmals ohne Führerschein unterwegs war und hielten sie an, wogegen die Reichsbürgerin sich verbal gewehrt haben will.“”
“„Die Tochter dieser Stadtschultheißin, welche die Mutter Goethes wurde, ‚die Räthin,‘ war Reichsbürgerin mit Leib und Seele, unzertrennlich von ihrem Frankfurt, immer gut ‚borjerlich‘ im Verkehr auch mit Hohen und Höchsten.“”
“„Die Frau, die sich ein Reichsbürger erwählt (und der Mann, dem eine Reichsbürgerin die Hand reicht), muß gesund, vor allem auch erbgesund und rassisch einwandfrei sein.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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