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Bedeutung von Personenstand | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[pɛʁˈzoːnənˌʃtant]/

Definitionen

  1. rechtlicher Status einer Person in Bezug darauf, ob sie ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden ist
  2. die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens

Beispiele

“„Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.“”
“„Ergänzungen erfuhren die Meldezettel durch die amtliche Verzeichnung von Geburten, Trauungen und Todesfälle sowie sonstige Veränderungen im Personenstand wie Scheidung, Namensänderungen, Legitimierungen, Adoptionen und so weiter.“”
“„Das Thema des Doppelgängers betrifft nicht nur den Privatmann, sondern erstreckt sich auch auf die soziale Ebene: denn fast alle Gestalten Hoffmanns verfügen über einen Personenstand, einen Beruf, ein Herkunftsland, mögen sie auch Funktionen als Salamander, Vampir, Zauberer undsoweiter gleichzeitig üben.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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