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Bedeutung von Maklervertrag | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈmaːklɐfɛɐ̯ˌtʁaːk]/

Definitionen

vertragliche Regelung zwischen einem Makler und einem Auftraggeber für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses gegen eine Vergütung (Courtage); in Deutschland beziehen sich die meisten Maklerverträge auf den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien

Beispiele

“„Ein wirksamer Maklervertrag ist nicht zustande gekommen.“”
“Die Courtage beträgt in Deutschland in einem üblichen Maklervertrag für den Kauf einer Immobilie knapp 6% inklusive MwSt. Sie ist bis ins Jahr 2019 i. d. R. vom Käufer zu bezahlen.”
“„[In der IHK-Prüfung »Immobilienmakler« werden Fragen gestellt wie:] Wie und wann kommt ein Maklervertrag überhaupt zustande?“”
“„In zwei Fällen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es möglich ist, einen Maklervertrag via E-Mail abzuschließen – und auch widerrufen zu können.“”
“„Wer bis 2015 seinen per Internet abgeschlossenen Maklervertrag nicht angefochten hat, kann dies heute nicht mehr nachholen.“”
“„Ein Maklervertrag kommt […] erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen Kunden eine Bleibe findet.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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