Bedeutung von Haftstrafe | Babel Free
[ˈhaftˌʃtʁaːfə]Definitionen
- Art des pönalen Freiheitsentzuges in folgenden historischen deutschen Strafgesetzbüchern
- einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
- Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
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Freiheitsstrafe colloquial
Äquivalente
Beispiele
“„Im Dezember 1871 wurde der "Kanzelparagraph" ins Strafgesetzbuch aufgenommen⟳, der Geistlichen unter der Androhung von Haftstrafen verbot, von der Kanzel staatliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern.“”
“„Westliche Kriminologen sprachen⟳ der Haftstrafe die ‚unverzügliche‘ disziplinierende Wirkung ab, da sie den Täter aus seinen gewohnten⟳ sozialen Bindungen reiße und ihn dem negativen Strafvollzugsmilieu aussetze.“”
“„Der Sohn von Uschi Glas, Ben Tewaag, ist wieder zu einer Haftstrafe verurteilt worden⟳.“”
“„Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren⟳ Gefängnis wegen Totschlags gefordert.“”
“„Zu jener Zeit saß er eine dreimonatige Haftstrafe wegen Schmuggels ab - er hatte Feuersteine in den Hosentaschen nach Polen⟳ geschmuggelt.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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