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Bedeutung von Haftstrafe | Babel Free

Substantiv feminin CEFR B2
[ˈhaftˌʃtʁaːfə]

Definitionen

  1. Art des pönalen Freiheitsentzuges in folgenden historischen deutschen Strafgesetzbüchern
  2. einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
  3. Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
  4. Freiheitsstrafe
    colloquial

Äquivalente

Beispiele

“„Im Dezember 1871 wurde der "Kanzelparagraph" ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der Geistlichen unter der Androhung von Haftstrafen verbot, von der Kanzel staatliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern.“”
“„Westliche Kriminologen sprachen der Haftstrafe die ‚unverzügliche‘ disziplinierende Wirkung ab, da sie den Täter aus seinen gewohnten sozialen Bindungen reiße und ihn dem negativen Strafvollzugsmilieu aussetze.“”
“„Der Sohn von Uschi Glas, Ben Tewaag, ist wieder zu einer Haftstrafe verurteilt worden.“”
“„Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert.“”
“„Zu jener Zeit saß er eine dreimonatige Haftstrafe wegen Schmuggels ab - er hatte Feuersteine in den Hosentaschen nach Polen geschmuggelt.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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Siehe auch

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