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Bedeutung von Mit-Mutter | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈmɪtˌmʊtɐ]/

Definitionen

  1. (rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter
  2. Nominativ Plural des Substantivs Mit-Mutter
    form-of, nominative, plural
  3. Genitiv Plural des Substantivs Mit-Mutter
    form-of, genitive, plural
  4. Akkusativ Plural des Substantivs Mit-Mutter
    accusative, form-of, plural

Beispiele

“„Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“”
“„Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“”
“„Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“”
“„Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“”
“„Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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