Bedeutung von Kanzler | Babel Free
/ˈkan(t)sləʁ/Definitionen
-
Bundeskanzler / Reichskanzler short-form
- Leiter der Verwaltung
- historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen
-
hoher politischer Beamter im Staatswesen general
Äquivalente
Beispiele
“Der Kanzler stellte die Vertrauensfrage.”
“Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz.”
“Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.”
“Otto von Bismarck übernahm das Amt des Bundeskanzlers.”
“Doch noch hielt das Zweckbündnis von Kanzler und Oberster Heeresleitung, weil Hindenburg dem Reichskanzler noch ein zufriedenstellendes politisches Management des Krieges attestierte.”
“„Mit den Stimmen der FDP wurde er im Oktober 1969 zum Kanzler gewählt.“”
“„Mit ihm wären wir der Sorge um einen Kanzler mindestens für drei Generationen enthoben.“”
“Meier war Kanzler der Universität Marburg.”
“„Der offizielle Sprecher der Universität erhob sich und nahm zur Rechten des Kanzlers Aufstellung.“”
“Die Urkunde wurde vom Kanzler ausgestellt.”
“In den deutschsprachigen Ländern, und nicht nur dort, gibt es seit Jahrhunderten das hochrangige Amt des Kanzlers, das je nach Funktion, Region und Zeitalter unterschiedlich ausgeprägt war.”
GER-Stufe
B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.