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Bedeutung von Kanzlerin | Babel Free

Substantiv maskulin CEFR B2
/ˈkantsləʁɪn/

Definitionen

  1. Regierungschefin eines Staates (zum Beispiel der Bundesrepublik Deutschland)
  2. Leiterin der Verwaltung einer Universität
  3. in einer diplomatischen Vertretung arbeitende Beamtin in leitender Position

Äquivalente

Beispiele

“„Die Havarie-Reaktoren haben die Kanzlerin zur schnellsten politischen Kehrtwende der Nachkriegsgeschichte bewogen und ihre staunende Union mit einer neuen bürgerlichen Anti-AKW-Bewegung konfrontiert.“”
“„Von den griechischen Titelseiten blickt mittlerweile nahezu jeden Tag die verkniffene Kanzlerin.“”
“„Schon im Vorfeld des Treffens hatte die Kanzlerin auf die Bedeutung der kulturellen Angebote hingewiesen.“”
“„Selbst die Kanzlerin hatte ja lange Zeit Gabriel als ihren potentiellen Widersacher im Wahlkampf gesehen.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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