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Bedeutung von Dinglichkeit | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈdɪŋlɪçkaɪ̯t]/

Definitionen

  1. in der Realität vorhandene Sache, alles Dingliche
  2. Zuordnung eines Rechtsobjektes oder Einräumung einer Rechtsmacht zu einem Rechtssubjekt auch in Abwesenheit einer Sache
    especially

Beispiele

“„Schließlich beschäftigen wir uns mit ethnographischen Zugängen zur Dinglichkeit des Alltags und erproben erste Feldzugänge zu gemeinsam ausgewählten Dingen des Alltags.“”
“„Es handelt sich dabei um ein obligatorisches Rechtsverhältnis (Spielbüchler in Rummel, ABGB2, Rz 1 zu § 364c), und zwar auch dann, wenn dem Verbot durch die (nur bei Vorliegen bestimmter Angehörigkeitsverhältnisse zulässige) grundbücherliche Eintragung eine Drittwirkung (ohne eigentliche Dinglichkeit) zukommt (Hofmeister in NZ 1991, 111 = Besprechung der Entscheidung NZ 1991/200).“”
“„Das Wasserrecht ist weitgehend vom Grundsatz der ‚Dinglichkeit‘ und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen gekennzeichnet.“”
“„Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der ‚Dinglichkeit‘ und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen knüpft an gesetzlich eingeräumte Rechtspositionen wie verliehene Wasserechte oder Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG an, hat aber keinen Anwendungsgbereich gegenüber Personen, denen wegen Übertretung der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 WRG zu erteilen ist (Hinweis […]).“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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