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Bedeutung von EWR-EFTA-Staat | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[eːveːʔɛʁˈʔɛftaˌʃtaːt]/

Definitionen

EFTA-Staat, der zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört (also Island, Liechtenstein oder Norwegen, aber nicht die Schweiz)

Beispiele

“„Wenn ein EWR-EFTA-Staat die Anforderungen des EWR-Rechts nicht erfüllt, hat die ESA die Befugnis, den betreffenden Staat aufzufordern (Art 31 Abs 1 ÜGA), die Zuwiderhandlung einzustellen und kann den Fall erforderlichenfalls, wenn der Staat der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, gemäss Art 31 Abs 2 ÜGA zur Entscheidung an den EFTA-Gerichtshof verweisen.“”
“„Aber insgesamt denkt kein EWR-EFTA-Staat ernsthaft daran, seine Mitgliedschaft in diesem gut funktionierenden System in Frage zu stellen.“”
“„Mit dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird die bereits bestehende EU-Politik auf die EWR-EFTA-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) ausgedehnt.“”
“„Das EWR-Abkommen vereint die EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten in einem Binnenmarkt, der denselben Grundregeln unterliegt.“”
“„Die Schweiz und die EWR-EFTA-Staaten anerkennen gegenseitig die von den Stellen in Anlage 1 ausgestellten Berichte, Bescheinigungen, Zulassungen und Konformitätskennzeichen sowie die Konformitätserklärungen des Herstellers, mit denen die Übereinstimmung mit den Anforderungen des beziehungsweise der anderen Mitgliedstaaten in den in Artikel 3 genannten Bereichen bescheinigt wird.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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