Bedeutung von subjektives öffentliches Recht | Babel Free
[ˌzʊpjɛktiːvəs ˌœfn̩tlɪçəs ˈʁɛçt]Definitionen
Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser zur Verfolgung seiner eigenen Interessen vom Staat ein bestimmtes Verhalten verlangen kann; auch möglich ist die Berechtigung des Staates gegenüber dem Bürger oder die gegenseitige Berechtigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Beispiele
“Die Klagebefugnis gemäß § 42 II VwGO im Rahmen⟳ von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage setzt voraus, dass der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder dessen Ablehnung oder Unterlassung in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt zu sein⟳.”
“„Subjektive öffentliche Rechte gibt es freilich nicht nur im Verhältnis Bürger-Staat, sondern⟳ auch im Verhältnis Staat-Bürger und im Verhältnis der juristischen Personen des öffentlichen Rechts untereinander.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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