Bedeutung von subjektives Recht | Babel Free
/[ˌzʊpjɛktiːvəs ˈʁɛçt]/Definitionen
Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann
Beispiele
“Subjektive Rechte können sich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht ergeben.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.