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Bedeutung von subjektives Recht | Babel Free

Redewendung CEFR B2
/[ˌzʊpjɛktiːvəs ˈʁɛçt]/

Definitionen

Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann

Beispiele

“Subjektive Rechte können sich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht ergeben.”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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