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Bedeutung von Polizeigewalt | Babel Free

Substantiv CEFR C1
[poliˈt͡saɪ̯ɡəˌvalt]

Definitionen

  1. vom Staat übertragene Befugnis zur Ausübung polizeilicher Macht
  2. von der Polizei ausgeübte körperliche und psychische Gewalt
    no-plural

Äquivalente

Beispiele

“Mit der Verbeamtung wird Polizisten die Polizeigewalt verliehen.”
“Auf Demonstrationen werden häufig Akte von Polizeigewalt auf Video dokumentiert.”
“„Die meisten Fälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt in der Türkei waren durch Videoaufnahmen von Augenzeugen herausgekommen.“”
“„Unrechtmäßige Polizeigewalt kommt in Deutschland deutlich häufiger vor als bisher bekannt.“”
“„Polizeigewalt wird in Deutschland selten vor einem Gericht verhandelt und noch seltener verurteilt.“”
“„Die Demonstrierenden riefen unter anderem «Stoppt Polizeigewalt in Mannheim!» und «So viele Einzelfälle!».“”
“„Ist das noch verhältnismäßig, oder schon rechtswidrige Polizeigewalt? In der Debatte um die möglicherweise rechtswidrige Androhung von Gewalt der Polizei gegen die Aktivisten der «letzten Generation» hält die Berliner Polizei das Vorgehen der Beamten für rechtmäßig.“”
“„Im Aktionsbündnis Mouhamed haben sich knapp 30 Gruppen aus Dortmund und ganz Deutschland versammelt – darunter die Afrikanische Community, Train of Hope, Antifas, das Bündnis Dortmund gegen Rechts, türkische und tamilische Gruppen und Gedenkinitiativen für weitere Menschen, die durch Polizeigewalt starben.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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