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Bedeutung von Familienversicherung | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[faˈmiːli̯ənfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]/

Definitionen

Versicherungsform; die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglieder

Beispiele

“„Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Familien attraktiv, weil Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden können.“”
“„Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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