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Bedeutung von Ergänzungsschöffe | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ɛɐ̯ˈɡɛnt͡sʊŋsˌʃœfə]/

Definitionen

Schöffe (Laienrichter), der vorsorglich bei voraussichtlich längerer Dauer von Verhandlungen von Anfang an daran teilnimmt, um bei Verhinderung eines Hauptschöffen nachrücken und dessen Aufgaben übernehmen zu können

Beispiele

“„Die Ergänzungsschöffen […] wohnen der Verhandlung bei. An der Beratung und an den zu erlassenden Entscheidungen nehmen sie, solange sie nicht für verhinderte Schöffen eingetreten sind, nicht teil.“”
“„Drei Richter, zwei Schöffen, ein Ergänzungsrichter, ein Ergänzungsschöffe, ein Protokollführer zwei Staatsanwälte, ein Verteidiger und ein Angeklagter sind jetzt länger als zwei Jahre mit einem Prozeß beschäftigt, über den die Öffentlichkeit wenig erfuhr.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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