Bedeutung von präjudiziell | Babel Free
ˌpʁɛːjudiˈt͡si̯ɛlDefinitionen
- als Gerichtsentscheidung dienend, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist
- für die Beurteilung späterer Fälle oder Entscheidungen von Bedeutung
Äquivalente
Beispiele
“„Sie ist daher notwendige Vorfrage und damit präjudiziell für jede Klage, mit der die übergeleitete Forderung geltend gemacht wird.“”
“„In diesem Fall ist die frühere rechtskräftige Feststellung für das spätere Urteil entscheidungserheblich (präjudiziell) und ungeprüft zu übernehmen.“”
“„Das Bestehen der vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist präjudiziell für die Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der vertraglichen Unterlassungspflicht.“”
“„Üblicherweise entscheiden Gerichte stärker kasuistisch, also präjudiziell und weniger abstraktgenerell als das Bundesverfassungsgericht.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Siehe auch
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