Bedeutung von Ordnungsgeld | Babel Free
[ˈɔʁdnʊŋsˌɡɛlt]Definitionen
gerichtlich angeordnete Sanktion, durch die jemand zur Zahlung einer Geldleistung verpflichtet wird
Beispiele
“„Gemäß § 17 Satz 1 kann das Gericht der Hauptsache bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu € 100.000,00 festsetzen⟳.“”
“„Insoweit bestehen⟳ keine grundsätzlichen Bedenken⟳ dagegen, ein Ordnungsgeld gegen Unternehmen⟳ zu verhängen.“”
“„Zur Auferlegung der Kosten⟳, zur Festsetzung von Ordnungsgeld und zur Anordnung der Vorführung ist der Staatsanwalt zuständig.“”
“„Zwar liegen⟳ die Ordnungsgelder, die das Landgericht festgesetzt hat, noch im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Rahmens.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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