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Bedeutung von Ordnungsgeld | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[ˈɔʁdnʊŋsˌɡɛlt]/

Definitionen

gerichtlich angeordnete Sanktion, durch die jemand zur Zahlung einer Geldleistung verpflichtet wird

Beispiele

“„Gemäß § 17 Satz 1 kann das Gericht der Hauptsache bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu € 100.000,00 festsetzen.“”
“„Insoweit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, ein Ordnungsgeld gegen Unternehmen zu verhängen.“”
“„Zur Auferlegung der Kosten, zur Festsetzung von Ordnungsgeld und zur Anordnung der Vorführung ist der Staatsanwalt zuständig.“”
“„Zwar liegen die Ordnungsgelder, die das Landgericht festgesetzt hat, noch im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Rahmens.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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