Bedeutung von Ordnungsgeld | Babel Free
/[ˈɔʁdnʊŋsˌɡɛlt]/Definitionen
gerichtlich angeordnete Sanktion, durch die jemand zur Zahlung einer Geldleistung verpflichtet wird
Beispiele
“„Gemäß § 17 Satz 1 kann das Gericht der Hauptsache bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld bis zu € 100.000,00 festsetzen.“”
“„Insoweit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, ein Ordnungsgeld gegen Unternehmen zu verhängen.“”
“„Zur Auferlegung der Kosten, zur Festsetzung von Ordnungsgeld und zur Anordnung der Vorführung ist der Staatsanwalt zuständig.“”
“„Zwar liegen die Ordnungsgelder, die das Landgericht festgesetzt hat, noch im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Rahmens.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.