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Bedeutung von Lohnbuch | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈloːnˌbuːx]/

Definitionen

Teilbereich der Buchhaltung (früher ein Heft/Buch, erst im Besitz des Arbeitnehmers, später vom Arbeitgeber geführt), in dem Entgeltzahlungen (Ausgaben für Lohn und Gehalt) festgehalten werden

Beispiele

“„Insbesondere hat der Arbeitgeber auf Verlangen die Lohnbücher vorzulegen.“”
“„Der § 114a der Gewerbeordnung enthält die folgende Fassung: Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrat Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben und die zur Ausführung erforderlichen Vorschriften erlassen.“”
“„So berichteten die Gewerkschaften der Enquetekommission, der Staatsanwalt habe ihnen untersagt, Arbeiter auf der Straße anzuhalten und anhand des Lohnbuches zu kontrollieren, ob sie Arbeit unter Tarif angenommen hatten.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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