Bedeutung von Lohnbuch | Babel Free
[ˈloːnˌbuːx]Definitionen
Teilbereich der Buchhaltung (früher ein Heft/Buch, erst im Besitz des Arbeitnehmers, später vom Arbeitgeber geführt), in dem Entgeltzahlungen (Ausgaben für Lohn und Gehalt) festgehalten werden
Beispiele
“„Insbesondere hat der Arbeitgeber auf Verlangen⟳ die Lohnbücher vorzulegen⟳.“”
“„Der § 114a der Gewerbeordnung enthält die folgende Fassung: Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrat Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben⟳ und die zur Ausführung erforderlichen Vorschriften erlassen⟳.“”
“„So berichteten⟳ die Gewerkschaften der Enquetekommission, der Staatsanwalt habe ihnen untersagt, Arbeiter auf der Straße anzuhalten⟳ und anhand des Lohnbuches zu kontrollieren⟳, ob sie Arbeit unter Tarif angenommen⟳ hatten⟳.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Siehe auch
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