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Bedeutung von Kommunalaufsicht | Babel Free

Substantiv CEFR C2
[kɔmuˈnaːlʔaʊ̯fˌzɪçt]

Definitionen

  1. staatliche Kontrolle darüber, ob Kommunen (Gemeinden, Städte) geltende Rechtsvorschriften einhalten und sachlich zweckmäßig handeln
  2. Behörde, die die Fach- und Rechtsaufsicht für Kommunalverwaltungen wahrnimmt

Beispiele

“„Die Bezirksregierung mit Sitz in Köln übt als Landesmittelbehörde die Kommunalaufsicht u. a. über den Haushalt der Stadt Bonn aus.“”
“„Der sonst für die Kommunalaufsicht zuständige Landkreis ist lediglich für die Rechtsaufsicht zuständig.“”
“„Gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht kann Klage beim Verwaltungsgericht Mainz erhoben werden.“”
“„Wie ein verirrter Kompass weist die Kommunalaufsicht ständig in nur eine Richtung: Steuererhöhungen.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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