Bedeutung von Hausherr | Babel Free
/ˈhaʊ̯sˌhɛʁ/Definitionen
- Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
- Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
- Verein, der auf dem eigenen Platz spielt
Beispiele
“Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.”
“„Der Hausherr war untröstlich, daß er ihnen nicht einmal etwas zu trinken oder zu rauchen anbieten konnte.“”
“„Der Hausherr schweigt verwundert.“”
“„Animiert wandte sich der Hausherr an den verdatterten Spinatwüstling.“”
“Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.”
“„Der Hausherr, der das Haus im Jahre 1919 verkaufte und im Jahre 1923 wieder erwarb, ist neuer Eigentümer im Sinne des § 19 Abs 3 MG.“”
“Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.