Freiherr
Definitionen
-
Adelstitel no-plural
- Träger dieses Adelstitels
Äquivalente
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Beispiele
“Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen⟳ Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.”
“„Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein⟳ zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“”
“„Auch wenn die meisten Gutsherren in den 1930er Jahren⟳ keine Grafen und Freiherrn mehr waren⟳, verhielten⟳ sie sich oft so.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Siehe auch
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