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Bedeutung von Edikt | Babel Free

Substantiv CEFR B1
[eˈdɪkt]

Definitionen

  1. Erlass, Verlautbarung (amtlich oder vom Kaiser, König)
  2. gerichtlicher Beschluss über die Eröffnung eines Konkursverfahrens
    Austrian German

Äquivalente

Български указ
Català edicte
Čeština edikt výnos
English decree decree edict
Esperanto edikto
Español bando edicto
Français édit
Galego bando edicto
עברית הוראה צו
Magyar ediktum
Հայերեն պատգամ
Bahasa Indonesia maklumat
Italiano editto
日本語 勅令
Kurdî bando
Latina ēdictum edictum
Македонски декрет указ ферман
Nederlands edict gebod order
Polski dekret edykt
Português édito edito ordem prescrição
Русский указ эдикт
ไทย ประกาศ

Beispiele

“Der Kaiser erlässt ein Edikt, das den Bauern das Jagen verbietet.”
“Die Kärntner Haftungen sind in dem Edikt noch mit 10,2 Milliarden Euro angegeben.”
“Das Edikt [der Einführung der allgemeinen Schulpflicht] von [Preussens König] Friedrich Wilhelm I. zeigt in der Praxis nur wenig Wirkung.”
“„Jedermann wußte, daß Galilei dieses Edikt vom Jahre 1616 als schweren Schlag, gegen sich selbst gerichtet, erlebt hatte.“”
“„Edikte gegen den Waffenbesitz der Bauern geben über diese Entwicklung Aufschluss.“”
“Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch Edikt öffentlich bekannt gemacht, wobei das Verfahren ausdrücklich entweder als Konkursverfahren oder als Sanierungsverfahren bezeichnet wird (außerdem erfolgt gegebenenfalls eine Eintragung ins Firmenbuch).”
“Eine Ausfertigung des vorstehenden Beschlusses als Edikt wird an die Wiener Zeitung zur einmaligen Verlautbarung übersendet.”

GER-Stufe

B1
Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B1 — Stufe mittelstufe.
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Siehe auch

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