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Bedeutung von Zwangsname | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈt͡svaŋsˌnaːmə]/

Definitionen

  1. Name, den ein Jude laut Namensänderungsverordnung tragen musste
    historical
  2. bürgerlicher Name einer Person, der aus dem Vor- und Nachnamen besteht

Beispiele

“„Doch diese wenigen deutschen Juden sahen sich nun mit rassistischen NS-Gesetzen konfrontiert, insbesondere mit der Verpflichtung zur Vermögensanmeldung und zum Tragen der Zwangsnamen Sara beziehungsweise Israel“”
“„Der überkorrekte ehemalige Staatsrat Leo Lippmann, der nun bei der Jüdischen Gemeinde arbeitete, monierte im vorauseilenden Gehorsam, Fritz Benscher müsse als Jude den Zwangsnamen führen, und er besitze auch keine Tischlerei, wie das Schild suggeriere, sondern diese sei eine Gemeindeeinrichtung.“”
“„Der bürgerliche Name ist ein Zwangsname, an den die Person grundsätzlich gebunden ist und es besteht ein familienrechtliches und öffentlich-rechtliches Namenserwerbs- und -verlustmonopol, das Änderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines staatlichen Hoheitsaktes zuläßt.“”
“„Schließlich ist jedermann zum Führen seines bürgerlichen Zwangsnamens – sei es der durch die Personensorgeberechtigten i. S. d. § 1626 BGB erteilte Vorname oder der als Geburtsname gem. § 8 1616 ff. BGB bzw. als Ehename gem. § 1355 BGB erworbene Familienname – berechtigt.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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