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Bedeutung von Unfallversicherung | Babel Free

Substantiv feminin CEFR C2
ˈʊnfalfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ

Definitionen

  1. gesetzliche oder private Versicherung, die durch einen Unfall entstandene Schäden ausgleicht; im deutschen Sprachraum bei Arbeitnehmern als Pflichtversicherung ausgestaltet, die bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Krankenbehandlung und Lohnersatzleistungen erbringt
  2. Träger der Unfallversicherung: Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung oder privates Versicherungsunternehmen

Äquivalente

Beispiele

“„Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, für extravagante Hobbys wie Fallschirmspringen oder Extrembergsteigen sind allerdings Zusatzdeckungen erforderlich.“”
“Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.”
“„Eine Unfallversicherung zahlt bei Invalidität auch dann, wenn sie nicht gleichzeitig auch zu einer Berufsunfähigkeit führt.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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