Bedeutung von Servitut | Babel Free
/[zɛʁviˈtuːt]/Definitionen
Nutzungsrecht an einer fremden Sache
Beispiele
“Der Nachbar hat die Servitut auf die Zufahrtsstraße im Grundbuch eingetragen.”
“„Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.“ (§ 504 ABGB)”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.