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Bedeutung von Rechtsverordnung | Babel Free

Substantiv CEFR C2
[ˈʁɛçt͡sfɛɐ̯ˌʔɔʁdnʊŋ]

Definitionen

allgemeinverbindliche Vorschrift, die eine Regierung oder ein Verwaltungsorgan erlässt (also ohne das normal übliche, förmliche Gesetzgebungsverfahren)

Beispiele

“„Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.“”
“„Damit eine Verordnung auch als Rechtsverordnung angesehen werden kann, benötigt sie immer eine gesetzliche Verordnungsermächtigung, die dem Verordnungsgeber vom Bund oder dem jeweiligen Land erteilt wird.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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