Bedeutung von Rechtsgeschäft | Babel Free
[ˈʁɛçt͡sɡəˌʃɛft]Definitionen
rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt
Beispiele
“BGB, s. 138(1): Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. A transactional act which is contrary to public policy is void.”
“Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.”
“Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.”
“„Odin hat inzwischen vom Gericht eine zunächst zeitlich begrenzte Generalvollmacht erhalten, die ihn ermächtigt, sämtliche den Hof betreffenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch
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