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Bedeutung von Kanzleikraft | Babel Free

Substantiv CEFR C1
/[kant͡sˈlaɪ̯ˌkʁaft]/

Definitionen

Mitarbeiter in einem Rechtsanwaltsbüro (oder auch in anderen Büros, die üblicherweise Kanzlei genannt werden, wie zum Beispiel die Bundeskanzlei), der nicht zu den Eigentümern/Gesellschaftern gehört

Beispiele

“Alle Kanzleikräfte erhalten zum Monatsende eine Extrazahlung.”
“Mit diesem unbezahlbaren Rüstzeug versehen, fand sie nach ihrem Erziehungsurlaub schnell eine Position als Kanzleikraft in der Bundeskanzlei.”
“Die dortige, äußerst erfahrene Kanzleikraft, welche ständig mit der Eintragung von Fristen beschäftigt sei, habe die Berufungsfrist zwar richtig berechnet, sich jedoch beim Eintragen in den Kalender um einen Monat verblättert und irrtümlich als letzten Tag für die Frist den 31. Oktober 2006 vorgemerkt.”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.

Siehe auch

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