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Bedeutung von Eigentümerin | Babel Free

Substantiv feminin CEFR C1
[ˈaɪ̯ɡn̩tyːməʁɪn]

Definitionen

weibliche (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über etwas hat

Äquivalente

English owner

Beispiele

“Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.”
“„Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“”
“„Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“”
“„Deren Eigentümerin, die ehrgeizige Zufa Lässig, sitzt ebenfalls auf ihrer Terrasse und freut sich nicht.“”
“„Die derzeitige Eigentümerin von Shakespeare and Company ist George Whitmans Tochter, die den Vornamen Sylvia trägt.“”

GER-Stufe

C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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Siehe auch

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