Bedeutung von beiladen | Babel Free
/[ˈbaɪ̯ˌlaːdn̩]/Definitionen
- zusätzlich zu einer vorhandenen Ladung laden, dazulegen
- (eine interessierte, berührte Partei zusätzlich) formell einladen, an einer Verhandlung teilzunehmen und so zur Beteiligten machen
Beispiele
“„Güter von fester Beschaffenheit (Holz, Metall oder dergleichen) oder in fester Verpackung (Kisten, Fässern oder dergleichen) dürfen beigeladen werden, es ist aber Fürsorge zu treffen, daß die Leichenkisten nicht beschädigt werden.“”
“„Wird eine einfache Beiladung nicht angeordnet, hat dies dennoch Folgen: Die Rechtskraft des Urt kann sich nicht nach § 121 auf den Dritten erstrecken, der nicht beigeladen wurde.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.