Bedeutung von Rechtsbruch | Babel Free
[ˈʁɛçtsbʁʊχ]Definitionen
- Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
- Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §4
Beispiele
“Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen⟳ Augen⟳ einen⟳ klaren⟳ Rechtsbruch begangen⟳.”
“Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben⟳ ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln⟳.“”
GER-Stufe
C1
Fortgeschritten
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C1 — Stufe fortgeschritten.
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