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Bedeutung von Rechtsbuch | Babel Free

Substantiv CEFR B2
/[ˈʁɛçt͡sˌbuːx]/

Definitionen

Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“

Beispiele

“„Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“”
“„Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“”

GER-Stufe

B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.

Siehe auch

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