Bedeutung von Rechtsbuch | Babel Free
[ˈʁɛçt͡sˌbuːx]Definitionen
Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
Äquivalente
Beispiele
“„Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“”
“„Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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