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Bedeutung von Kreisverwaltungsreferat | Babel Free

Substantiv CEFR C2
/[ˈkʁaɪ̯sfɛɐ̯valtʊŋsʁefeˌʁaːt]/

Definitionen

Sicherheits- und Ordnungsbehörde der Stadt München

Beispiele

“„Das Kreisverwaltungsreferat, meist kurz KVR genannt, aber blieb.“”
“„Diese Bezeichnung ist in Bayern – und auch sonst in Deutschland – einmalig und darüber hinaus irreführend, denn München ist kreisfreie Stadt und das Kreisverwaltungsreferat somit gerade kein Teil der Verwaltung eines Kreises bzw. Landkreises.“”
“„Bis zum 31. Dezember 2009 konnten illegale Waffen in Bayern straffrei bei der Polizei, den Landratsämtern oder den Kreisverwaltungsreferaten abgegeben werden.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.

Siehe auch

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