Bedeutung von Beihilfe | Babel Free
ˈbaɪ̯hɪlfəDefinitionen
- zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
- Hilfeleisten zur vorsätzlichen rechtswidrigen, aber nicht zwingend schuldhaften Haupttat eines anderen
- Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamten
Äquivalente
Beispiele
“Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.”
“Er wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.”
“Die versuchte Beihilfe ist in Deutschland nicht strafbar.”
“Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.”
“„Nach Ablauf der Antragsfrist kann keine Beihilfe gewährt werden!“”
GER-Stufe
B2
Obere Mittelstufe
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz B2 — Stufe obere mittelstufe.
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