Bedeutung von Ausgangsverbot | Babel Free
[ˈaʊ̯sɡaŋsfɛɐ̯ˌboːt]Definitionen
offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise die Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
Beispiele
“„Ein striktes nächtliches Ausgangsverbot sperrte die Menschen anfangs an Werktagen von fünf Uhr abends bis sieben Uhr morgens in ihre Häuser, sonntags von halb sechs bis fünf Uhr.“”
“„Demonstrationen, Kundgebungen und Menschenansammlungen von mehr als drei Personen waren ab sofort verboten, und von neun Uhr abends bis fünf Uhr morgens war ein Ausgangsverbot erlassen worden und jeglicher Verkehr von Fahrzeugen untersagt.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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