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Bedeutung von Werklieferungsvertrag | Babel Free

Substantiv CEFR C2
[ˈvɛʁkliːfəʁʊŋsfɛɐ̯ˌtʁaːk]

Definitionen

vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt

Beispiele

“„Er glaubte mit dem Röntgen-Institut einen sogenannten Werklieferungsvertrag gemäß Paragraph 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen zu haben, nach dem ein Unternehmer verpflichtet ist, »dem Besteller die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen«.“”

GER-Stufe

C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
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Siehe auch

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