Bedeutung von Werklieferungsvertrag | Babel Free
[ˈvɛʁkliːfəʁʊŋsfɛɐ̯ˌtʁaːk]Definitionen
vertragliche Regelung über die Erbringung eines beweglichen Werkes gegen eine Vergütung, dabei macht die Beweglichkeit des zu erbringenden Werkes den Unterschied zum Werkvertrag aus; der Werklieferungsvertrag ist in Deutschland in §650 BGB (früher: §651 BGB) geregelt
Beispiele
“„Er glaubte mit dem Röntgen-Institut einen⟳ sogenannten Werklieferungsvertrag gemäß Paragraph 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen⟳ zu haben⟳, nach dem ein Unternehmer verpflichtet ist, »dem Besteller die hergestellte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen⟳«.“”
GER-Stufe
C2
Kompetente Sprachverwendung
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Dieses Wort gehört zum GER-Wortschatz C2 — Stufe kompetente sprachverwendung.
Siehe auch
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